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Abrechnung

Die Abrechnung der einzelnen Behandlungen erfolgt angelehnt an die GebüH (Gebührenordnung für Heilpraktiker).

Sie ist nach §4  Nr.14  UStG von der Umsatzsteuer befreit und wird in der Regel voll oder anteilig von den privaten Krankenkassen und bei Beilhilfe-Versicherten übernommen.

Leistungen, die nicht über die Gebührenordnung für Heilpraktiker abgerechnet werden können, werden als private Leistung in Rechnung gestellt.

Osteopathische Behandlungen werden teilweise auch von gesetzlichen Krankenkassen erstattet.
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